Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.07.2019 - 4 U 181/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,59320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - 22 O 12/18
- OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 4 U 181/18
- OLG Frankfurt, 04.07.2019 - 4 U 181/18
- BGH, 27.08.2020 - III ZR 105/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.02.2013 - III ZR 121/12
Notarhaftung: Abweichen von der Regelfrist von zwei Wochen zwischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2019 - 4 U 181/18
Eine zumutbare andere Ersatzmöglichkeit besteht zwar dann nicht, wenn derjenige, der durch eine Amtspflichtverletzung eines Notars geschädigt wurde, mit einer Klage gegen einen angeblich ersatzpflichtigen Dritten wegen Beweisschwierigkeit abgewiesen werden müsste (BGH, Urteil vom 07. Februar 2013 - III ZR 121/12 -, BGHZ 196, 166-179, Rn. 33).Eine zumutbare andere Ersatzmöglichkeit besteht zwar dann nicht, wenn derjenige, der durch eine Amtspflichtverletzung eines Notars geschädigt wurde, mit einer Klage gegen einen angeblich ersatzpflichtigen Dritten wegen Beweisschwierigkeit abgewiesen werden müsste (BGH, Urteil vom 07. Februar 2013 - III ZR 121/12 -, BGHZ 196, 166-179, Rn. 33).
- BGH, 08.01.2015 - IX ZR 203/12
Insolvenzanfechtungsprozess: Tatrichterliche Feststellung der Zahlungseinstellung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2019 - 4 U 181/18
Die Feststellung innerer Tatsachen ist aber jedenfalls in der Weise möglich, dass Umstände festgestellt werden, die nach der Lebenserfahrung auf das Vorhandensein der festzustellenden Tatsache schließen lassen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93 -, Rn. 26; BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 203/12 -, juris). - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 240/98
Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2019 - 4 U 181/18
Das Verweisungsprivileg aus BNotO § 19 Abs. 1 S 2 greift aber auch dann ein, wenn der Geschädigte eine früher vorhandene anderweitige Ersatzmöglichkeit schuldhaft versäumt hat (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 240/98 -, juris). - BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2019 - 4 U 181/18
Die Feststellung innerer Tatsachen ist aber jedenfalls in der Weise möglich, dass Umstände festgestellt werden, die nach der Lebenserfahrung auf das Vorhandensein der festzustellenden Tatsache schließen lassen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93 -, Rn. 26; BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 203/12 -, juris).